(1)
Abschluss
Unsere
Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Bedingungen. Mündliche Nebenreden und nachträgliche Vertragsänderungen
haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.
Geschäftsbedingungen
unserer Kunden, in welcher Form auch immer, sind nur gültig, wenn diese
von uns schriftlich bestätigt wurden.
(2)
Bestellung
Wir
übernehmen keine Haftung bei Fehlern, die bei undeutlichen, z. B.
handschriftlichen oder telefonischen Bestellungen entstehen. Bei
Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die
Richtigkeit und Bezahlung der gesamten Forderung.
Für
Bestellungen mit einem Warenwert von über DM 10.000 hat bei Bestellung
eine Anzahlung von 20 %, bei Warenübergabe von 30 % des Auftragswertes zu
erfolgen. Eine Anzahlung von 50 % des Nettoauftragswertes zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer werden bei Auftragserteilung von
Sonderanfertigungen fällig.
(3)
Preisstellung
Unsere
Endpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgelegten
Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung
nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Nicht
vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der
Devisenbewirtschaftung, der Mehrwertsteuer etc. berechtigen uns zu einer
entsprechenden Preisanpassung. Die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung
der am Tage der Angebotserstellung gültigen Preislisten.
(4)
Schutz- oder Urheberrecht
Der
Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf
Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns
geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und
verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte
zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit
sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt
gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur
Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich
angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl
dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht
verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich
eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
Umgekehrt
wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger
Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen,
dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das
Produkt ändert oder in ein System integriert.
Von
uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen
sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen der ihm übergebenen
Lizenz bestimmt. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne
unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch
nicht bei Weiterveräußerung der Hardware. Kopien dürfen - ohne Übernahme
von Kosten oder Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke, als
Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf
Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden
auch auf Kopien anzubringen.
(5)
Rücktritt vom Kaufvertrag
Nur
mit unserer Zustimmung können bereits erteilte Aufträge rückgängig
gemacht oder ein Umtausch vorgenommen werden. Bereits entstandene Kosten
sind dabei zu ersetzen, bei Umtausch werden mindestens 20 %
Bearbeitungsgebühr zugrunde gelegt.
(6)
Liefertermin
Alle
Liefertermine sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich durch
uns schriftlich bestätigt werden.
(7)
Lieferungsbehinderungen
Haben
wir unsere Leistungen nicht innerhalb der Lieferfrist erbracht, ist der
Besteller erst nach Ablauf einer uns ausdrücklich schriftlich
mitgeteilten angemessenen Nachfrist, die uns die Wiederbeschaffung des
Leistungsgegenstandes ermöglicht, zum Rücktritt berechtigt.
Der
Rücktritt muss unverzüglich nach Ablauf der gesetzlichen Nachfrist erklärt
werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung oder
Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn wir ohne unser Verschulden
selbst nicht oder nicht rechzeitig beliefert werden, sind wir berechtigt,
eine angemessene Verlängerung von Lieferfristen zu verlangen.
Im
Falle höherer Gewalt wie Naturereignisse, Rohstoffmangel, Versagen der
Verkehrsmittel, Krieg, Arbeitskämpfe, sonstige unvorhersehbare Betriebsstörungen
und sämtliche für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer
nicht vorhersehbaren Ausfälle und/oder Verzögerungen betreffend unserer
Selbstversorgung sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der
Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder,
wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Wir
behalten uns vor, des Käufers steht uns auch das Recht zu, über die vom
Käufer in Auftrag Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann
vorzunehmen, wenn sämtliche fälligen Forderungen aus vorangegangenen
Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Im Falle des Annahmeverzuges
gegebene Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen,
von uns zu bestimmenden Frist, gleichartige Ware zu den vereinbarten
Bedingungen zu liefern.
(8)
Versand, Teillieferungen
Der
Versand erfolgt generell unfrei auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Wir berechnen Verpackungen zum Selbstkostenpreis. Zu Teillieferungen sind
wir berechtigt.
(9)
Gefahrübergang
Die
Gefahr geht, sobald wir die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
ausgeliefert haben, spätestens aber mit Verlassen des Werkes oder des
Lagers, auf den Besteller über, unabhängig davon, ob die Versendung vom
Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Versandkosten trägt.
Ist
für den Versand eine besondere Weisung des Bestellers abzuwarten, geht
die Gefahr auf diesen mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. Diese
Regelungen gelten auch für etwaige Versendungen im Rahmen von
Ersatzlieferungen oder auch nach der Durchführung von Nachbesserungen
durch uns.
Bei
etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die
Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Dabei anfallende
Versandkosten hat der Käufer selbst zu tragen.
(10)
Gewährleistung (Mängelhaftung)
Mängel
der Lieferung sind uns unverzüglich schriftlich unter Angabe von Artikel-
und Rechnungsnummer anzuzeigen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Wareneingang und bei verdeckten Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen
nach Entdeckung des Mangels. Wir sind nicht verpflichtet, spätere Rügen
zu berücksichtigen.
Im
Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach
unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu
liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall,
dass die gekaufte Ware entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen
betrieben, nicht verändert und gemäß unseren Richtlinien gepflegt
worden ist.
Von
Rücksendung gelieferter Ware auf unsere Kosten ohne vorherige
Vereinbarung ist abzusehen. Aufgetretene Mängel an Teilen der Lieferung
berechtigen nicht zur Zurückweisung der gesamten Lieferung. Der Käufer
hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir
jeglicher Gewährleistungsverpflichtung enthoben.
Für
den Fall, dass durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung ein von uns zu
vertretender Mangel nicht beseitigt werden kann, kann der Käufer die
Herabsetzung des Kaufpreises verlangen und, sofern über die Herabsetzung
keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurücktreten. Darüber
hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Transportbeschädigungen,
die von außen an der Verpackung erkennbar sind, müssen sofort bei
Abnahme der Lieferung beim Beförderer angezeigt werden. Für solche
Transportschäden haften wir nicht. Sofort zu übernehmende Waren sind vom
Käufer sofort zu überprüfen. Spätere Rügen werden nicht anerkannt,
ausgenommen versteckte Mängel.
(11)
Eigentumsvorbehalt
Bis
zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen aus einer
Geschäftsbindung mit uns, behalten wir uns das Recht auf Eigentum an den
von uns gelieferten Waren vor. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen.
Im
Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine
Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag
ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer auf
unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich
anzuzeigen.
Wir
nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Kommt
der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder
tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein
oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen, sind wir
unbeschadet unsere sonstigen Rechte unter Aufrechterhaltung des
Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese
abzuholen. Der Besteller verliert sein Recht zum Besitz.
(12)
Zahlungsbedingungen
Gutschriften
über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit
Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
Sie gelten erst zu diesem Zeitpunkt als Zahlung. Discontspesen und
sonstige Kosten für Wechsel und Schecks gehen zu Lasten unserer Geschäftspartner.
Bei
Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Discontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. zu den höheren
Kreditzinsen, die wir an Banken bezahlen. Ist die Erfüllung unseres
Zahlungsanspruches gefährdet, so sind wir berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche
Sicherheitsleistungen in ausreichender Höhe und in genügender Form zu
verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, dann werden
unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig, außerdem werden wir von sämtlichen
noch nicht erfüllten Lieferverpflichtungen frei.
Gegenüber
unseren Forderungen ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
und die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen.
(13)
Begrenzung von Schadenersatzansprüchen
Alle
vertraglichen oder außervertraglichen Schadenersatzansprüche des
Bestellers gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrunde,
insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden), werden - soweit
gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, sowie Schäden aus Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Diese
Hauptbegrenzung gilt auch für anwendungstechnische Ratschläge und
Hinweise. Soweit unsere Haftung begrenzt ist, hat uns der Besteller von
etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(14)
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
und Gerichtsstand für beide Teile ist der Geschäftssitz, soweit das
Gesetz nichts anderes vorschreibt. Für alle vertraglichen Beziehungen
gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser Geschäftsbedingungen
rechtsunwirksam werden, werden die übrigen hiervon nicht berührt.
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