Klaus Köth und Partner GbR
Ihr kompetenter Partner in den Bereichen Hardware, Software und Dienstleistung
Maxdata Fachhändler


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

(1) Abschluss

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.

Geschäftsbedingungen unserer Kunden, in welcher Form auch immer, sind nur gültig, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.

(2) Bestellung

Wir übernehmen keine Haftung bei Fehlern, die bei undeutlichen, z. B. handschriftlichen oder telefonischen Bestellungen entstehen. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit und Bezahlung der gesamten Forderung.

Für Bestellungen mit einem Warenwert von über DM 10.000 hat bei Bestellung eine Anzahlung von 20 %, bei Warenübergabe von 30 % des Auftragswertes zu erfolgen. Eine Anzahlung von 50 % des Nettoauftragswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer werden bei Auftragserteilung von Sonderanfertigungen fällig.

(3) Preisstellung

Unsere Endpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung, der Mehrwertsteuer etc. berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung. Die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung der am Tage der Angebotserstellung gültigen Preislisten.

(4) Schutz- oder Urheberrecht

Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.

Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert.

Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen der ihm übergebenen Lizenz bestimmt. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung der Hardware. Kopien dürfen - ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

(5) Rücktritt vom Kaufvertrag

Nur mit unserer Zustimmung können bereits erteilte Aufträge rückgängig gemacht oder ein Umtausch vorgenommen werden. Bereits entstandene Kosten sind dabei zu ersetzen, bei Umtausch werden mindestens 20 % Bearbeitungsgebühr zugrunde gelegt.

(6) Liefertermin

Alle Liefertermine sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt werden.

(7) Lieferungsbehinderungen

Haben wir unsere Leistungen nicht innerhalb der Lieferfrist erbracht, ist der Besteller erst nach Ablauf einer uns ausdrücklich schriftlich mitgeteilten angemessenen Nachfrist, die uns die Wiederbeschaffung des Leistungsgegenstandes ermöglicht, zum Rücktritt berechtigt.

Der Rücktritt muss unverzüglich nach Ablauf der gesetzlichen Nachfrist erklärt werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn wir ohne unser Verschulden selbst nicht oder nicht rechzeitig beliefert werden, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung von Lieferfristen zu verlangen.

Im Falle höherer Gewalt wie Naturereignisse, Rohstoffmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Krieg, Arbeitskämpfe, sonstige unvorhersehbare Betriebsstörungen und sämtliche für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer nicht vorhersehbaren Ausfälle und/oder Verzögerungen betreffend unserer Selbstversorgung sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Wir behalten uns vor, des Käufers steht uns auch das Recht zu, über die vom Käufer in Auftrag Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann vorzunehmen, wenn sämtliche fälligen Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Im Falle des Annahmeverzuges gegebene Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen, von uns zu bestimmenden Frist, gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.

(8) Versand, Teillieferungen

Der Versand erfolgt generell unfrei auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir berechnen Verpackungen zum Selbstkostenpreis. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

(9) Gefahrübergang

Die Gefahr geht, sobald wir die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben, spätestens aber mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, auf den Besteller über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Versandkosten trägt.

Ist für den Versand eine besondere Weisung des Bestellers abzuwarten, geht die Gefahr auf diesen mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. Diese Regelungen gelten auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder auch nach der Durchführung von Nachbesserungen durch uns.

Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Dabei anfallende Versandkosten hat der Käufer selbst zu tragen.

(10) Gewährleistung (Mängelhaftung)

Mängel der Lieferung sind uns unverzüglich schriftlich unter Angabe von Artikel- und Rechnungsnummer anzuzeigen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang und bei verdeckten Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels. Wir sind nicht verpflichtet, spätere Rügen zu berücksichtigen.

Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die gekaufte Ware entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen betrieben, nicht verändert und gemäß unseren Richtlinien gepflegt worden ist.

Von Rücksendung gelieferter Ware auf unsere Kosten ohne vorherige Vereinbarung ist abzusehen. Aufgetretene Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung der gesamten Lieferung. Der Käufer hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir jeglicher Gewährleistungsverpflichtung enthoben.

Für den Fall, dass durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung ein von uns zu vertretender Mangel nicht beseitigt werden kann, kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen und, sofern über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Transportbeschädigungen, die von außen an der Verpackung erkennbar sind, müssen sofort bei Abnahme der Lieferung beim Beförderer angezeigt werden. Für solche Transportschäden haften wir nicht. Sofort zu übernehmende Waren sind vom Käufer sofort zu überprüfen. Spätere Rügen werden nicht anerkannt, ausgenommen versteckte Mängel.

(11) Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen aus einer Geschäftsbindung mit uns, behalten wir uns das Recht auf Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen.

Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen.

Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen, sind wir unbeschadet unsere sonstigen Rechte unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen. Der Besteller verliert sein Recht zum Besitz.

(12) Zahlungsbedingungen

Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Sie gelten erst zu diesem Zeitpunkt als Zahlung. Discontspesen und sonstige Kosten für Wechsel und Schecks gehen zu Lasten unserer Geschäftspartner.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Discontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. zu den höheren Kreditzinsen, die wir an Banken bezahlen. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruches gefährdet, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Sicherheitsleistungen in ausreichender Höhe und in genügender Form zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, dann werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig, außerdem werden wir von sämtlichen noch nicht erfüllten Lieferverpflichtungen frei.

Gegenüber unseren Forderungen ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen.

(13) Begrenzung von Schadenersatzansprüchen

Alle vertraglichen oder außervertraglichen Schadenersatzansprüche des Bestellers gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden), werden - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, sowie Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  Diese Hauptbegrenzung gilt auch für anwendungstechnische Ratschläge und Hinweise. Soweit unsere Haftung begrenzt ist, hat uns der Besteller von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

(14) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Geschäftssitz, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam werden, werden die übrigen hiervon nicht berührt.

llgemeine Geschäftsbedingungen
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